Bücherliste (Hilfsmittel)

blühmchen, Niedersachsen, Tuesday, 12.04.2011, 09:11 (vor 4769 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe die Suchfunktion wirklich gequält, nur leider hat nichts einen Treffer ergeben. Die allgemeine Sachlage ist klar, wenn ich eine Bücherliste beim AG abgebe, muss er zahlen lt. §96 Abs. 8 u. 9. (Zur Zeit bin ich im aktiven Mandat, da die VPSchwb zur Schulung ist)

Allerdings hat sich jetzt bei mir die Sachlage ergeben, dass der BR der Meinung ist, die Bestell-Liste müsse über seinen Tisch laufen und von ihm abgesegnet werden. Ist das richtig>

Mein Verständnis sagt mir, lt. §96 Abs. 3 sind BR und SchwbV gleich gestellt und keiner muss vom anderen was bestätigen oder stempeln lassen>

Da kommt mir gleich die nächste Frage, braucht die SchwbV einen Stempel> Klingt zwar blöd, aber ich bin drauf gekommen, nachdem der BR sagte, die Bücherliste müsse von ihm mit einem Stempel versehen werden, ehe es zum AG geht.

MfG
dat Blühmchen


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