Bücherliste (Hilfsmittel)

hackenberger, Tuesday, 12.04.2011, 09:45 (vor 4770 Tagen) @ blühmchen

Hallo,

also BR muss nicht beteiligt werden. SchwbV ist eigenständig/ eigenverantwortlich.
Doch hier sollte der Stelli NUR in Absprache mit der VPSchwb handeln. Denn sonst könntte sich es sehr ungeschickt auf die Zusammenarbeit auswirken. Die VPSchwb könnte sich sonst ggf. zukünftig als nicht verhindert erklären.
Auch könnte der AG verständlicherweise sagen hat Zeit bis zur Rückkehr der VPSchwb, bzw mit dieser den Bedarf/ die Notwendigkeiten abklären. Der AG kann auch auf Nutzung der Büromittel/ Bücher des BR verweisen. Stempel kann/ muss aber nicht sein.
Vor allem erwartet der Gesetzgeber auch überlegter/ bedachter Umgang betreffend Kodten.


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