Dauerkranke & Rentner (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 08.06.2005, 18:49 (vor 6899 Tagen) @ Jörn

Hallo Jörn,

es wurde schon mal auf diesen Webseiten darauf hingewiesen, dass kein AG einen Arbeitsplatz für einen Schwerbehinderten wie man teils sagt "backen" muss. Sofern wirklich kein behinderten gerechter Arbeitsplatz gegeben ist, gewisse organisatoriche Maßnahmen sind dem AG zumutbar, hat auch ein Schwerbehinderter keine Chance.

Doch der Koll. hatte ja vor der Zeitrente eine Beschäftigungsmöglichkeit im Betrieb, also müsste auch jetzt wieder eine gegeben sein. Der AG durfte für die Zeit der Zeitrente einen Ersatz nur befristet einstellen.

Klagen auf Beschäftigung kann grundsätzlich immer nur der Arbeitnehmer nie die Mandatsträger.


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