Freistellung? (Gesamt-Konzern-SBV)

hackenberger, Saturday, 30.04.2011, 13:58 (vor 4767 Tagen) @ Ute

Hallo Ute

» beim Recherchieren zu einem anderen Thema bin ich auf das Thema
» Freistellung für die GSBV gestolpert. 2007 wurde dazu gesagt, dass für
» eine Freistellung der GSBV die SB´s und ihnen Gleichgestellten aller zu
» vertretenden Betriebe zusammen gezählt werden.
Wer hat solches gesagt> Rechtgrundlage>

» Gleichzeitig danke ich allen im Forum für die vielen gestellten Fragen
» und dazu gegebenen Antworten.
Das lesen alle gerne ;-)

Hier findest Du einen Beitrag zu dieser Frage von mir! - [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=10410#p10411]Freistellungsanspruch GSBV[/link]

Du erkennst, dass die oben von Dir gemachte Aussage ich als Fehlerhaft einstufe und auch entsprechend begründe. Denn Freistellung gibt es nur für/ wegen Mandatsaufgaben. Die GSchwbV ist nun einmal NICHT zuständig für Schwerbehinderte/Gleichgestellte in Betrieben mit einer SchwbV.

Somit bleibt die Zuständigkeit für die Schwerbehinderte/ Gleichgestellte in Betrieben ohne SchwbV und für die gewählten örtl. VPSchwb.

Weiter ist zu beachten, dass es zu den vorrangigen Mandatspflichten der GSchwbV gehört, in Betrieben ohne SchwbV sofern dort eine Wahl möglich ist, also es 5 Wahlberechtigte gibt, dort auf die Wahl hinzu wirken, zu veranlassen. Unterlässt sie dieses, so wäre dieses eine Mandatspflichtverletzung. Auch dieses haben wir hier behandelt.


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