Krankheitsbedingte Kündigung (Kündigung)

hackenberger, Sunday, 01.05.2011, 20:17 (vor 4771 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo Paco,

» Leider nein, aber das werden wir schnell in Angriff nehmen!
Das ist schade, dass hier die SchwbV dieses nicht schon länger angegangen ist. Sofort morgen telefonisch den Antrag stellen und als Begründung der Gefährdung die Forderungen / Ansinnen des AG mit nutzen.

Denn dann greift u.a. der § 84 Abs. 1 SGB IX und vor allem die Rechte des AN aus § 81 Abs. 4 SGB IX

Hier einige Links zu Beiträgen dieses Thema betreffend. Alles einmal genau lesen. Vor allem die besonderen Anforderungen ab Beschäftigte des öffentl. Dienstes. Sollte es sich um einen Beamten handeln, dann wäre auch das Bundesbeamtengesetz zu beachten. Beamte müssen in bestimmten Angelegenheiten auch hier dem AG/Dienstherrn Folge leisten.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst müssen bei Zweifeln ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden.

Privatsphäre geht im Krankheitsfall vor

Merkblatt zur ärztlichen Schweigepflicht

Krankenrückkehrgespräche und Arbeitnehmerschutz - Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Was gilt, wenn der Mitarbeiter krank wird>


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