Krankheitsbedingte Kündigung (Kündigung)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 02.05.2011, 10:33 (vor 4765 Tagen) @ hackenberger

Hallo Paco,

wenn Du gemeinsam mit der AN den Gleichstellungsantrag machst, kannst Du auch sofort Deine Stellungnahme als SBV beilegen. Wenn der BR mitzieht, kann auch er gleich noch seine Stellungnahme mitgeben.
Die Formulare hat ja Bernhard hier verlinkt:
[link=http://]http://www.schwbv.de/dokumente.html[/link]

Wenn Du es so begründest (und dokumentierst)wie in Deinem UP und die AN noch eine Auflistung der KK über ihre Fehlzeiten (mit Diagnose bzw. ICD-10-Code !) beilegt, kann die AA auch ohne Befragung des AG das als Eilfall sofort entscheiden.

Im Übrigen sollte man bei MS bei jedem Krankheitsschub immer wieder neu einen Erhöhungsantrag prüfen - zumindest solange noch nicht GdB 50 erreicht ist. Einen Erhöhungsantrag solltest Du ebenfalls mit der AN möglichst heute ausfüllen, um ihr zusätzlich nach drei Wochen ab Zugang des Antrages beim VA den vorläufigen Rechtsschutz des § 69 SGB IX zu verschaffen, falls die AA keine Eilentscheidung treffen kann oder will.

Du solltest auch den zuständigen IFD so schnell wie möglich "mit ins Boot holen". In meiner Region legen die IFDs übrigens den § 109 Abs. 4 SGB IX
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__109.html [/link]
alle so großzügig aus, daß sie sich spätestens bei Antragstellung für zuständig erklären und dann die Beauftragung selber mit dem jeweils zuständigen IA klären.

--
&Tschüß

Wolfgang


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