Freistellung und Benachteiligung (Freistellung)

Anmedia, Tuesday, 03.05.2011, 05:50 (vor 4752 Tagen)

Hallo,

meine Frage geht in Richtung Benachteiligung der SBV bei beruflichem Aufstieg und Beförderungen.

Leider ist der Sachverhalt nicht gerade in zwei Zeilen zu packen und nicht all umfassend darstellbar. Ich versuche es einfach mal, um mir als Einzelkämpfer bei euch Rat und Kraft zu holen.

Nach über 8 Jahren Vollfreistellung als SBV muss ich auf Grund Betriebsveränderungen und Personalverschiebungen mit einer etwa 2/3 Teilfreistellung auskommen. Leider sind die betrieblichen Gegebenheiten für mich als SBV wegen erheblichen Reisezeiten (bundesweit) zwischen den Abteilungen, dem Betrieb und meinem Büro sehr schwierig.Das hinderte mich nie an höchstem Engagement für die sbM.

Ich versuchte meinem für die etwa 1/3 Arbeitsstelle zuständigen Vorgesetzten zu erklären, dass ich möglicherweise nicht immer für die Erledigung der mir zugwiesenen Arbeitsaufgaben zur Verfügung stehen kann, weil ich oft fremdbestimmt vom AG und den Anfragen der sbM kurzfristig meine Arbeit als SBV aufnehmen muss. Ich soll die 1/3 Tätigkeit allein und von der Abteilung abgeschottet in einem fremden Betriebsteil sitzend (etwa 10 km) von meinem SBV Büro aus erledigen. Das heißt, die Anbindung an die anderen Kollegen fehlt auch noch. Das ist der Wille des AG. Es entstand ein Gespräch mit dem AG, dass für ihn wie er sagt, " sehr aufschlussreich war". Diese mehrfach geäußerte Aussage klang wie ein Vorwurf um nicht zu sagen eine Drohung. Meine Erklärungsversuche prallten wegen Unkenntnis über SGB IX völlig an ihm ab.

Das nahm der AG nun als Eindruck, ich wolle nicht arbeiten und erzählt das jetzt im Betrieb bis zum höchsten Chef herum.

Durch die ständigen weiten Geschäftsreisen ist die Erfüllung des Wahlamtes schwer genug. Nun kommen noch für ein Drittel der Arbeitszeit Konflikte mit dem AG hinzu, dass ich die geschuldete Arbeitsleistung ohne Widerrede zu leisten und zu erfüllen habe.
Ich werde mich aber voraussichtlich häufiger von der Arbeit zur Ausübung meines Wahlamtes freistellen lassen müssen.

Ich fühle mich bedrängt und unter Druck gesetzt in der Amtsausübung und andererseits auch benachteiligt in meiner beruflichen Entwicklung. Meine Beförderung wurde sowieso schon in Frage gestellt, weil erst andere dran kämen. Dabei bin ich eine der Ältesten. Die haben natürlich kein Interesse mich zu fördern und zu befördern. Nun fühle ich mich nach über 8 Jahren Wahlamt im Hintertreffen. Wer soll mir jetzt noch helfen, dass ich als Interessensvertreter nicht leer ausgehe oder behindert werde> Der AG hat kein Interesse mich als SBV zu befördern. Das kann doch nicht der Sinn von Ausübung eines Wahlamtes sein.

Welche Argumente außer meiner langjährigen Leistung mit höchster Flexibilität und Mobilität hätte ich noch> Ist das auch eine Behinderung in der Ausübung meines Amtes>

Was kann ich eurer Meinung nach überhaupt noch tun, wenn ich nicht aus der beruflichen Entwicklung ausgeschlossen sein will> Was würdet ihr an meiner Stelle tun> Einen Termin zur Rechtsberatung habe ich bereits veranlasst.

Diese Situation behindert, ärgert und blockiert mich, dass ich es kaum beschreiben kann. Ich will mich nicht ausgrenzen und behindern lassen.
Könnt ihr meinen Ärger verstehen oder sehe ich was falsch>

Der BR ist auch nicht gerade mein Förderer und will mit AG keinen Ärger. Ich höre seit über 8 Jahren, ich darf mich nicht bevorteilen. Eine Killerphrase! (Während es bei den BR scheinbar keine Bevorteilung zu geben scheint ;-))

Ich freue mich auf die Antworten und bedanke mich im Voraus.

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Anmedia


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