Freistellung und Benachteiligung (Freistellung)

Anmedia, Tuesday, 03.05.2011, 23:34 (vor 4751 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

vielen Dank für deine Antwort. Du hast mir mit deiner Antwort geholfen.

Ja, die Aussagen im SGB IX sind klar und ich kannte sie. Die Durchsetzung und Umsetzung dieser Regelungen vor und mit dem AG sind auf einem ganz anderen Blatt beschrieben. Die Erkenntnis ist manchmal schwer zu ertragen. Das war es für mich.

Entweder Diplomatie leben wie immer, dazu heftige Gefühle vermischt mit unerfüllten Bedürfnissen als engagierte SBV. Das ist nicht immer leicht zu ertragen.

Oder Umsetzung von Gesetzen erkämpfen und möglicherweise bzw. voraussichtlich mehr zu verlieren als zu gewinnen.
Es ist für uns SBV´n als Einzelkämpfer nicht leicht, auch unsere persönlichen Rechte durchzusetzen wenn AG nicht will.

Abwägung ist dann die Devise. Natürlich ohne Pflichtverletzung gegenüber den sbM.

Bernhard, du hast so Recht. Ein gutes Verhältnis zum BR und dessen Unterstützung gehört dazu.
Gerade das ist nicht immer leicht zu pflegen, wenn wir unsere Arbeit als SBV gut machen wollen. Mein Bestreben war stets eine gute Zusammenarbeit.

Ich habe bereits ein erstes positives verlaufenes Gespräch mit dem BR geführt und ich versuche möglichst eine Regelung mit Unterstützung des BR zu finden und Gespräche mit seiner Unterstützung mit dem AG zu führen.
Ich denke, das ist schon mal ein guter Anfang zur Lösungsfindung ohne zu hohe Erwartungen zu haben. Immerhin.

Viele Grüße

--
Anmedia


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