Voraussetzung für die Wahl eines Schwerbehinderten (Wahlen)

Ingrid Klementa @, Wednesday, 26.02.2003, 19:49 (vor 7723 Tagen)

Hallo,

ich habe ein nicht unerhebliches Problem und hoffe das
mir jemand helfen kann.

Wir sind ein Unternehmen (Bildungsbranche) bestehend
aus einer Zentrale und bundesweit 18 Institute.
Verwaltung, Personalentscheidungen und sonstiges
Wichtige sind in der Zentrale angesiedelt.

Wir haben einen Betriebsrat, der nach dem geänderten
BetrVG und der neuen Wahl 2002 mit einer großen Zahl
der Institute gewählt hat. Institute mir weniger als 5
Mitarbeiter waren automatisch dabei und einige mit
mehr als 5 Mitarbeiter haben sich freiwillig
angeschlossen.
Der Rest der Institute hat kleine BR's und einige (>5)
haben nichts gewählt und sind auch nicht vertreten.
Dementsprechend gibt es auch einen GBR.

So, nun haben wir seit Dezember 2002 im Unternehmen 5
Schwerbehinderte Kollegen (ich bin diese 5. und
gleichzeitig 1. Nachrückerin im großen BR).

Allerdings sind es 3 Kollegen in der Zentrale und 2 an
verschiedenen Institutsorten.

Seit meiner eigenen Erkrankung habe ich mich mit den
Problemen von Schwerbehinderten im Berufsleben
auseinandergesetzt und sehe alleine in unserem
Unternehmen viel Ignoranz schon alleine bei
Einstellungen. (Behinderte sind derzeit kein Thema)

Ich möchte nun Wahl eines Schwerbehindertenvertreters
vorantreiben. Derzeit scheitere ich allerdings an den
Bedingungen. Ich denke das es genauso umzusetzen ist
wie die BR Wahl, d.h. es genügt wenn es
Unternehmensweit mind. 5 Schwerbehinderte gibt.

Wie kann ich das Beste für uns herausholen.

Vielen Dank

Ingrid


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