Re: Voraussetzung für die Wahl eines Schwerbehinderten (Wahlen)

Gerhard Piesch @, Wednesday, 26.02.2003, 23:29 (vor 7728 Tagen) @ Ingrid Klementa

Hallo Ingrid,

1. würde ich mich mit meiner zuständigen Gewerkschaft
in Verbindung setzten, denn in Deiner
Verwaltungsstelle sind Sekretäre die können Dir vor
Ort weiterhelfen und Dich unterstützen. Zumindest
wissen Sie weitere Ansprechpartner die Dir helfen
können.

2.Leider ist es nicht ersichtlich, in welcher Stadt Du
wohnst, sonst hätte ich Dir Dein zuständiges
Integrationsamt genannt. Die sind gesetzlich
verplichtet Dir bei der Wahl zu helfen und Dich zu
unterstützen.

3.Benutze den folgenden Link, dann bekommst Du heraus,
welches Integrationsamt für Dich zuständig ist.
http://www.integrationsaemter.de/kontakt/

4.Außerdem kannst Du Dich auch bei Deinem zuständigen
Arbeitsamt informieren, denn die wissen auch welches
Integrationsamt zuständig ist und kennen auch die
Adressen und Ansprechpartner dort.

5.Leider ist Deine Situation so als Ferndiagnose nicht
so ganz einfach, deshalb wende Dich an die für Dich
zuständigen Stellen.

So nun hoffe ich habe Dir weiterhelfen können, wenn ja
sag es weiter, wenn nicht behalt es für Dich.(hehehe)

Sorry nein im Ernst ich hoffe das Dir meine Antwort
geholfen hat, wenn nicht, mail mir einfach.

Viele Grüße

Gerhard Piesch

Schwerbehindertenvertreter


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