Re: Voraussetzung für die Wahl eines Schwerbehinderten (Wahlen)

hackenberger, Friday, 25.04.2003, 12:26 (vor 7670 Tagen) @ Ingrid Klementa

Hallo,

wenn es in einem Betrieb mind. 5 Schwerbehinderte oder
Gleichgestellte gibt (Bereich der den BR gewählt
hat) , kann (sollte) eine SchwbV gewählt werden.
Besteht ein Unternehmen aus mehreren Betrieben und es
gibt ein GBR so kann wenn es mehrere SchwbV gibt auch
eine GSchwbV gewählt werden. Gibt es nur eine SchwbV
so nimmt diese die Aufgabe der GSchwbV wahr.


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