Rechte des Stelli (Stellvertreter/in)

hackenberger, Saturday, 04.06.2011, 19:21 (vor 5617 Tagen) @ Helau

Hallo,

offenbar ist hier für mich im Forum erkennbar erstmal eine SchwbV gem. des Sonderfalles des § 94 Abs. 1 Satz 4 gewählt worden. Damit wäre alles OK und auch das Thema "2 BR welche gleichzeitig tagen" gekärt, was zu Missverständnissen und den Hinweisen und Nachfragen geführt hat erledigt. Dann ist es auch ok so, dass zum einen Betriebsrat die VPSchwb und zeitgleich zum anderen Betriebsrat der Stelli geht.

Dieses war leider weder aus dem Profil noch aus den Beiträgen zu erkenne.

Es zeigt aber auch wie wichtig solche Infos sind um optimal antworten zu können und auch Hinweise und Nachfragen und dann ggf. missverständliche Aussagen/Antworten zu vermeiden.

Damit haben sich eigentlich die 4 letzten Beiträge vor diesem erledigt.

Aber ich bin halt auch auf Grund der auch bei den letzten Wahlen wieder gemachten Erfahrungen sehr sennsibel wenn es um das Thema Wahl und Zuständigkeit der SBV geht.

Aber auch ich habe hinzugelernt und werde zukünftig bei vergleichbaren Situationen nachfragen, besteht der Sonderfall des § 94 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.


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