Probleme (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Friday, 24.06.2011, 11:57 (vor 4696 Tagen) @ Frage

Hallo "Frage",

egal ob ein AN schwerbehindert ist oder nicht, wenn er am Arbeitspaltz Probleme mit anderen Koll. oder ggf. dem Vorgesetzten hat, kann man nur wirklich helfen, wenn die AN bereit sind darüber zu reden. Also man muss dann gegenüber dem AG diese Probleme ansprechen/ darlegen. Dabei muss man nicht unbedingt die Schwerbehinderung oder den Grund der Schwerbehinderung offenlegen. Denn eine Umsetzung wie hier wohl angeraten geht eben nur mit Begründung.

Wenn aber der Schwerbehinderte seine Rechte aus dem SGB IX, hier aus § 81 Abs. 4 SGB IX wahrnehmen will, geht dieses nur wenn man hier dieses mit der Schwerbehinderung begründen kann.

Somit bleibt dem Koll. nur sich auf ggf. andere freie Stellen im Betrieb zu bewerben.


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