Probleme (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Friday, 24.06.2011, 14:43 (vor 4696 Tagen) @ Frage

Hallo "Frage",

» Das mit der Bewerbung das hat er ja schon gemacht aberdie wollen ihn
» woanders nicht.
Hier gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei externen Bewerbungen Schwerbehinderter. Also § 81 Abs. 1 SGB IX. Das bedeutet, wenn der AG den § 81 Abs. 1 SGB IX nicht vollumfänglich beachtet, könnte der Beschäftigte wegen Verstoß gegen § 1 AGG klagen.


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