Probleme (Fragen zu einer Behinderung)
Hallo "Frage",
» Das mit der Bewerbung das hat er ja schon gemacht aberdie wollen ihn
» woanders nicht.
Hier gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei externen Bewerbungen Schwerbehinderter. Also § 81 Abs. 1 SGB IX. Das bedeutet, wenn der AG den § 81 Abs. 1 SGB IX nicht vollumfänglich beachtet, könnte der Beschäftigte wegen Verstoß gegen § 1 AGG klagen.