Wiedereingliederung (BEM)

hackenberger, Thursday, 30.06.2011, 13:46 (vor 4706 Tagen) @ Lucki

Hallo Luckei,

» Was kann passieren, wenn der AN die Wiedereingliederung als Arztbesuche
» nutzt>
der Arzt legt den Ablauf der Widereingliederung fest. Er legt also fest, x-Stunden am Tag zu Beginn und dann später xx-Stunden, also stufenweise Wiedereingliederung.

Diese Regelung ist von ALLEN Betroffenen einzuhalten. Missachtet der AN diese vom Arzt vorgegebene Maßnahme einseitig also ohne Absprache mit Arzt und AG, kann der AG die Maßnahme als gescheitert ansehen und entsprechend nahc Rücksprache mit dem Arzt handeln.

Wichtig ist auch, in der Zeit der Wiedereingleiderung ist der Beschäftigte rechtlich weiter KRANK. Er erhält auch in dieser Zeit weithin Krankengeld, also keinen Lohn. Somit könnte auch die Krankenkasse ggf. die Zahlung des Krankengeldes einstellen.


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