Wiedereingliederung (BEM)
Hallo Lucki,
kündigen könnte so ohne weiters nicht. Denn der AN ist ja weiterhin krank. Wäre aber das Verhalten genesungshemmend, sehe es möglicherweise anders aus. Das wäre dann vergleichbar mit genesungshemmendem Verhalten während einer Arbeitsunfähigkeit. Da kann die Kündigung drohen. Der AN könnte aber auch wegen Missbrauch seinen Anspruch auf Wiedereingliederung verlieren.
Also der AN muss sein Verhalten hier immer mit dem Arzt der die Wiedereingliederung veranlasst hat abstimmen.