Wiedereingliederung (BEM)

Lucki, NRW, Thursday, 30.06.2011, 14:01 (vor 4706 Tagen) @ hackenberger

» Diese Regelung ist von ALLEN Betroffenen einzuhalten.
» Missachtet der AN diese vom Arzt vorgegebene Maßnahme einseitig also ohne
» Absprache mit Arzt und AG, kann der AG die Maßnahme als gescheitert
» ansehen und entsprechend nahc Rücksprache mit dem Arzt handeln.
»

Soweit ok.
GGf könnte es heißen, dass das Krankengeld gekürzt wird. Im schlimmsten Fall kann der AG sogar versuchen zu kündigen>

Gruß

Lucki


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