Wiedereingliederung (BEM)
» Diese Regelung ist von ALLEN Betroffenen einzuhalten.
» Missachtet der AN diese vom Arzt vorgegebene Maßnahme einseitig also ohne
» Absprache mit Arzt und AG, kann der AG die Maßnahme als gescheitert
» ansehen und entsprechend nahc Rücksprache mit dem Arzt handeln.
»
Soweit ok.
GGf könnte es heißen, dass das Krankengeld gekürzt wird. Im schlimmsten Fall kann der AG sogar versuchen zu kündigen>
Gruß
Lucki