Geheimhaltung (Umgang mit BR / PR)

Steinerin, Schl.-Holstein, Friday, 15.07.2011, 19:52 (vor 5576 Tagen)

Hallo Bernd Hackenberger, hallo alle Anderen!

habe lange und viel hier gelesen, meine auch interpretationsfähige Antworten gefunden zu haben, möchte aber sichergehen, dass ich richtig liege.

Neulich hatte ich ein Gespräch mit unserem BR-Vorsitzenden (habe wegen der Schwangerschaft der jetzigen SBV. das Amt übernommen)der meinte, ich solle ihm alles, bis auf die krankheitsbezogenen Daten der Schwbs. geben, da das Gremium sich dann besser beim AG einsetzen könne. Als ich meinte, das unterläge der Geheimhaltung, sagte er, das Gesetz solle ich ihm mal zeigen, das dem Gremium die Arbeit verwehren würde.
Im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit solle ich ihm die Daten ruhig geben, er bräuchte sonst nur ins Personalbüro gehen, dort würde er sie eh bekommen.
Auch wurde mein "Büro/Arbeitsplatz" für diesen Job weit weg vom BR-Büro gelegt, für jegliches Nachschlagen in Gesetzestexten, abgesehen vom SGB IX muss ich endlose Wege in Kauf nehmen, werde das also eher im Netz nachschlagen, erspart mir viele Wege.
Zurück zur Frage: Wieviel darf er wissen, was soll er wissen und unterliegt nicht doch alles der Geheimhaltung>
Liebe Grüße vonner Küste

Steinerin


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