Geheimhaltung (Umgang mit BR / PR)
Hallo Joachim,
ich unterstelle einmal, dass die SchwbV die notwenigen Unterlagen/ Kommentare schon hatte. Also diese nun der SchwbV zur Verfügung stehen. Sollte dieses nicht so sein, wäre eine Beschaffung sinnvoll. Der AG könnte aber gem. SGB IX darauf verweisen, dass die beim BR vorhandenen Bücher usw. gem. § 96 Abs. 9 SGB IX mitzunutzen sind. Dann wäre der BR gefordert hier zu versuchen dieses begründet abzuwehren.