Reisekosten (Seminare / Fortbildung)

Ede vom Bayerwald, Wednesday, 20.07.2011, 06:36 (vor 4670 Tagen) @ Yania

Hallo Erika
in Bayern gibt es ein sog. Reisekostengesetz. Gültig für den öffentlichen Dienst (Staat) und daran angelehnte "Organisationen". Dieses Gesetz ist allgemein beim Finanzamt anerkannt, samt seinen Regelungen und Erstattungssätzen.
Wenn Firmen oder Helferorganisationen sich darauf berufen, "Fahrtkosten in Anlehnung an das BayReisekostengesetz", so sind mir keinerlei Probleme bekannt und alle werden gleich behandelt.
Gibtr es nicht ein entsprechendes LAndesgesetz bei euch> So als Anhaltspunkt für den AG>
Da kann sich dann keiner beklagen, wenn er entsprechend diesem Landesgesetz behandelt wird. Im Zweifelsfall, dürfte auch ein Rückgriff auf das Bay. gesetz statthaft sein.

Zumindest als Übergang, solang es keine betriebsinterne Dienstvereinbahrung gibt.

Gruß

Ede


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