Reisekosten (Seminare / Fortbildung)

Yania, Niedersachsen, Tuesday, 26.07.2011, 09:07 (vor 4664 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

» Hallo Erika
» in Bayern gibt es ein sog. Reisekostengesetz. Gültig für den öffentlichen
» Dienst (Staat) und daran angelehnte "Organisationen". Dieses Gesetz ist
» allgemein beim Finanzamt anerkannt, samt seinen Regelungen und
» Erstattungssätzen.
» Wenn Firmen oder Helferorganisationen sich darauf berufen, "Fahrtkosten in
» Anlehnung an das BayReisekostengesetz", so sind mir keinerlei Probleme
» bekannt und alle werden gleich behandelt.
» Gibtr es nicht ein entsprechendes LAndesgesetz bei euch> So als
» Anhaltspunkt für den AG>
» Da kann sich dann keiner beklagen, wenn er entsprechend diesem
» Landesgesetz behandelt wird. Im Zweifelsfall, dürfte auch ein Rückgriff
» auf das Bay. gesetz statthaft sein.
»
» Zumindest als Übergang, solang es keine betriebsinterne
» Dienstvereinbahrung gibt.
»
» Gruß
»
» Ede


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