Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.07.2011, 13:30 (vor 5569 Tagen) @ x1esru

Hallo Ruth,

die Tatsache einer psychischen Erkrankung muß eine Ärztin genauso wenig dem AG mitteilen wie jeder andere AN, unabhängig davon, ob schwerbehindert oder nicht.
Diagnosen gehen den AG nix an !

Es muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob Auswirkungen/Symptome der Erkrankung sich auf die arbeitsvertraglichen Pflichten auswirken.
Dann kann man schauen, in wie weit durch Maßnahmen zB nach § 81 Abs. 4 und 5 SGB IX der Arbeitsplatz bzw. die Beschäftigung gesichert werden kann.

--
&Tschüß

Wolfgang


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