Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.07.2011, 18:08 (vor 5569 Tagen) @ jaha

Sorry Jaha,
» In wie weit sie ihren Beruf ausüben kann leigt allein in ihrer
» Verantwortung und muss sie selbst entscheiden.
Das stimmt so pauschal nicht. Ein/e AN hat sehr wohl grundsätzlich die Pflicht, dem AG gesundheitliche Einschränkungen die sich auf die Arbeitsleistung auswirken, unaufgefordert mitzuteilen Dabei geht es aber um Symptome, nicht um Diagnosen.
Das gehört nach ständiger BAG-Rechtsprechung zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten jedes.
»
» Liebe Grüße aus dem hohen Norden

&Tschüß
»
» jaha
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang


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