Schwerbehinderung aufgrund psych. Erkrankung bei Ärztin (Allgemeines)
» Hallo Ruth,
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» Sie hat Sorgen, ob sie das dem AG mitteilen muss und ob sie auch trotz
» ihrer psychischen Erkrankung weiterhin als Ärztin praktizieren kann.
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Selbst, wenn auf Grund der psychischen Erkrankung, der GdB erhöht werden sollte, muss die Ärztin dem AG nicht den Grund der Erhöhung mitteilen. Der Grund, warum der GdB erteilt worden ist steht ja nicht im Schwerbehindertenausweis.
In wie weit sie ihren Beruf ausüben kann leigt allein in ihrer Verantwortung und muss sie selbst entscheiden.
Liebe Grüße aus dem hohen Norden
jaha