...ein schwerbehinderten Mitarbeiter mit Leitungsfunktion (Allgemeines)
Hallo Silke,
» ...nein, ich habe noch nicht nachgelesen....
Das ist aber schade, denn gerade von Mandatsträgern sollte man erwarten, dass man bei Fragen immer erst einmal ins Gesetz schaut!
Dieses auch weil sonst Teilnehmer im Forum welche ja gerne helfen und Fragen beantworten sich etwas komisch vorkommen könnten. 
Das SGB IX kennt im Gegensatz zum BetrVG/PersVG usw. NUR Beschäftigte!
§ 68 Geltungsbereich
(1) Die Regelungen dieses Teils gelten für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte behinderte Menschen.
Da Du neu im Mandat bist, ist hier dingender Schulungsbedarf geboten!