...ein schwerbehinderten Mitarbeiter mit Leitungsfunktion (Allgemeines)

silke, Niedersachsen, Thursday, 01.09.2011, 21:03 (vor 5530 Tagen) @ hackenberger

» Hallo Silke,
»
» » ...nein, ich habe noch nicht nachgelesen....
» Das ist aber schade, denn gerade von Mandatsträgern sollte man erwarten,
» dass man bei Fragen immer erst einmal ins Gesetz schaut!

...die Schiedsstelle ging vor....es bleibt Ausnahme..Versprochen...
»
»


Das SGB IX kennt im Gegensatz zum BetrVG/PersVG usw. NUR
» Beschäftigte!

Prima...dann hab ich es beim "überfliegen" richtig interpretiert...
...
»
» § 68 Geltungsbereich
» (1) Die Regelungen dieses Teils gelten für schwerbehinderte und diesen
» gleichgestellte behinderte Menschen.
»
» Da Du neu im Mandat bist, ist hier dingender Schulungsbedarf
» geboten
!
...Danke...ich arbeite dran...
Silke


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