Freistellung in der nebenberuflichen Tätigkeit (Seminare / Fortbildung)

mietze_katz, Oberbayern, Friday, 02.09.2011, 21:17 (vor 4626 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

Danke für die schnelle Antwort, hab ich schon befürchtet, traurig aber wahr kann man da nur sagen, hoch lebe das Ehrenamt!


Die ergänzende Schilderung bezüglich Arbeitszeitgesetz sind mir bekannt und stellen auch kein Problem dar. Arbeitszeit nebenberufl. werktäglich 5.00 bis 6.00 Uhr, anschl. hauptberuflich Mo -Fr. bis längstens 15.00 Uhr (inkl. Pausen). --> somit keine Probleme.


Zum "ruhenden" Mandat:
Die VP war langzeiterkrankt, hat jetzt wieder stundenweise vormittags begonnen, nimmt alle Aufgaben wahr, sofern sie zeitlich nicht ausserhalb seiner Arbeitszeit fixiert sind, zu diesen Terminen werde ich dann "geschickt". Somit bin ich sehr oft im Amt.

MfG


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