Teilzeit trotz 3 Jahre Verpflichtung (Allgemeines)
Hallo Bernhard,
nur eine kleine fachliche Diskussion zu folgendem:
» jeder AN hat Ansprüche aus dem Teilzeit und Befristungsgesetz.
» Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben hier einen zusätzlichen
» Anspruch aus § 81 Abs. 4 SGB IX. Diesen darf der AG also, daher
» Teilzeit nicht verwehren, wenn sie ihren Antrag nicht nur auf das Teilzeit
» und Befristungsgesetz sondern zusätzlich auch auf § 81 Abs. 4 SGB IX
» stützen.
Ich empfehle, eine Arbeitszeitverringerung auf Basis von § 81 Abs. 5 Satz 3 zu beantragen.
Hintergrund ist das BAG-Urteil 9 AZR 100/03 vom 14.10.2003
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Gruß
Wolfgang