Teilzeit trotz 3 Jahre Verpflichtung (Allgemeines)

WoBi, Monday, 26.09.2011, 13:54 (vor 5506 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

nur eine kleine fachliche Diskussion zu folgendem:

» jeder AN hat Ansprüche aus dem Teilzeit und Befristungsgesetz.
» Schwerbehinderte und Gleichgestellte haben hier einen zusätzlichen
» Anspruch aus § 81 Abs. 4 SGB IX. Diesen darf der AG also, daher
» Teilzeit nicht verwehren, wenn sie ihren Antrag nicht nur auf das Teilzeit
» und Befristungsgesetz sondern zusätzlich auch auf § 81 Abs. 4 SGB IX
» stützen.

Ich empfehle, eine Arbeitszeitverringerung auf Basis von § 81 Abs. 5 Satz 3 zu beantragen.
Hintergrund ist das BAG-Urteil 9 AZR 100/03 vom 14.10.2003

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Gruß
Wolfgang


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