Teilzeit trotz 3 Jahre Verpflichtung (Allgemeines)
Hallo Wolfgang,
» nur eine kleine fachliche Diskussion zu folgendem:
» Ich empfehle, eine Arbeitszeitverringerung auf Basis von
» § 81 Abs. 5 Satz
» 3 zu beantragen.
Ja, erwischt
Der bessere/ zutreffendere Abs. ist der Abs. 5. Habe es oben auch geändert. Dem Thema Teilzeit wird ja im § 81 ein eigener Abs. gewidmet. Eben der erwähnt Abs. 5. Doch auch der Abs. 4 ergäbe ggf. Gründe. Am besten daher, sofern der AG blockt sich auf beide berufen, dann ist man immer auch beim richtigen. 
Ich fasse immer ggf. nicht ganz ok wie man nun erkennt, alle Themen betreffend des Arbeitsplatzes/ -umfeld unter den Abs. 4 des § 81 SGB IX.
Aber schön, wenn hier aufmerksam mitgelesen wird.
Verlinkt ist es ja auf den Abs. 5
Hatte noch nie die Notwendigkeit der Anwendung des SGB IX betreffend Teilzeit. Denn wenn ich es bedürfte, also etwas schreiben müsste würde ich ins Gesetz/ Kommentar schauen und dann wäre es mir auch wohl aufgefallen. 
Also, bitte stets aufmerksam mit lesen und ruhig Hinweise geben. Auch ich, dass ist mir bekannt, bin nicht unfehlbar und vor allem kann auch ich weiter stets dazu lernen, was ich auch stets gerne mache. 