Arbeitgeberbeauftragte (Umgang mit Arbeitgeber)

morgenröte, NRW, Monday, 17.10.2011, 23:48 (vor 4574 Tagen) @ Sandra

» Hallo an das Forum,ist der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe
» schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nur für die SBV zuständig oder
» auch für dem BR >>>
Schau bitte unter A-Z, - Beauftragter der Schwerbehinderten vom Arbeitgeber nach §98 SGB IX nach, dort steht alles was du wissen mußt!
» Habe übermorgen Wirtschaftsausschusssitzung zusammen mit dem BR und der
» Geschäftsleitung und ich als SBV. Will dort den Arbeitgeber direkt
» ansprechen, daß wir im Unternehmen keinen Arbeitgeberbeauftragten haben
» und ihm eine Frist von 1 Woche setzen um ihn zu benennen.
» Muß ich mich vorher mit dem BR absprechen oder kann ich das in Eigenregie machen >
Bitte denke daran, es ist ein BR-Ausschuss! Deshalb immer dann vorher mit dem BR abstimmen.
Ich weiß nicht Recht, ob die Wirtschaftsausschusssitzung der geeignete Ort ist um diese Problematik auf dem Tisch zu bringen. Hier würde ich mit dem Arbeitgeber ein persönliches Gesprächs suchen mit dem Hinweis auf dem §98 SGB IX.

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Gruß
Morgenröte


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