Arbeitgeberbeauftragte (Umgang mit Arbeitgeber)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 18.10.2011, 09:33 (vor 4564 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

» Hallo an das Forum,ist der Arbeitgeberbeauftragte für die Teilhabe
» schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben nur für die SBV zuständig oder
» auch für dem BR >>>
Er ist Ansprechpartner in allen Belangen der sbM im Betrieb. Außerdem ist er auch Ansprechpartner für da IA und die AfA.

» Habe übermorgen Wirtschaftsausschusssitzung zusammen mit dem BR und der
» Geschäftsleitung und ich als SBV. Will dort den Arbeitgeber direkt
» ansprechen, daß wir im Unternehmen keinen Arbeitgeberbeauftragten haben
Wie der Koll. schon schreibt - absolut der unpassende Rahmen.

» und ihm eine Frist von 1 Woche setzen um ihn zu benennen.
Druck erzeugt Gegendruck. Was willst du damit erreichen> Was tust du wenn er die Frist verstreichen lässt>

» Muß ich mich vorher mit dem BR absprechen oder kann ich das in Eigenregie machen >
Im Rahmen der guten zusammenarbeit soll die SBV immer mit dem BR kooperieren, denn diesen braucht sie u.U. zum Durchsetzen ihrer Ideen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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