Arbeitgeberbeauftragte (Umgang mit Arbeitgeber)

hackenberger, Tuesday, 18.10.2011, 09:22 (vor 4577 Tagen) @ Sandra

Hallo,
die SchwbV hat kein Recht dem AG hier eine Frist zu setzen. Bitte doch den §98 SGB IX und Kommentierung nochmals lesen.

Hallo Morgenröte,
die SchwbV ist eigenständig und hat ein volles selbstbestimmtes Teilnahmerecht. Sie muss daher nicht Fragestellungen mit dem BR absprechen, doch sich vorher mal austauschen ist nicht falsch und JA der WA ist für eine solche Frage ungeschickt.


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