Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

hackenberger, Wednesday, 26.10.2011, 11:14 (vor 4572 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

Frage, schon einmal zu dieser Fragestellung einen Blick ins SGB IX, hier den § 81 Abs. 4, Satz 5 SGB IX geworfen> Denn dort findet man die Antwort.

Was willst Du hier mit § 3a Arbeitstättenverortnung Abs 2. Er betrifft die Gefährdungsbeurteilung. Ich denke einmal, dass von der z.Zt. eingesetzten Presse grundsätzlich keine Gefährdung ausgeht, denn sonst würde die BG hier einschreiten.

Es geht ja wohl darum, dass der Schwerbehinderte ggf. aus Gründen der BEHINDERUNG, Das wäre dann wie zu Beginn beschrieben ein Fall des § 81 Abs. 4 Satz 5 SGB IX.


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