Arbeitsplatz (Hilfsmittel)

Jürgen aus Porta, NRW, Wednesday, 26.10.2011, 14:07 (vor 4573 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

O.K. §3 besagt was über Gesundheits und Sicherungsschutz am Arbeitsplatz.

» Es geht ja wohl darum, dass der Schwerbehinderte ggf. aus Gründen der
» BEHINDERUNG, Das wäre dann wie zu Beginn beschrieben ein Fall des § 81
» Abs. 4 Satz 5 SGB IX.

Ist überhaupt ein AG verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen>
Laut §81 nicht immer.

Ein Anspruch nach Satz 1 besteht nicht, soweit seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit die staatlichen oder berufsgenossenschaftlichen Arbeitsschutzvorschriften oder beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen.

Was ist zumutbar>
Geht dann der SB leer aus>

Gruß Jürgen

--
Gruß
Jürgen


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion