Bei im Wesentlichen gleicher Eignung (Allgemeines)

Wertschätzer, Freistaat Bayern, Thursday, 27.10.2011, 12:01 (vor 5475 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,


wie läßt sich "bei im Wesentlichen gleicher Eignung" definieren >

Worauf kommt es dabei an >

Welche Tatbestandsmerkmale müssen/sollten erfüllt sein, um "im Wesentlichen
gleich geeignet" zu sein >

Gibt es dazu irgendwelche Kommentare, Erläuterungen und/oder eben
Definitionen >

Für Eure Beiträge etc. im voraus schon einmal herzlichen Dank.


Es grüßt

Wertschätzer


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