Bei im Wesentlichen gleicher Eignung (Allgemeines)

beamter, Sachsen, Friday, 28.10.2011, 16:00 (vor 5474 Tagen) @ hackenberger

Ich würde den Begriff "bei in Wesentlichen gleicher Eignung" immer auf folgendes zur Beurteilung abstellen:

1. objektive und rein formale Voraussetzungen

- Bildungsabschluss
- Qualifikationen
- geforderte Kenntnisse oder Voraussetzungen
- vorhandene Arbeitserfahrungen

2. subjektive Einschätzung

- persönliches Auftreten

Die beiden Punkten würde ich mich immer in Bezug auf die in der Stellenbeschreibung aufgeführten Anforderungen beziehen. Aus diesem Grund nehme ich immer an allen Bewerbungsgesprächen teil, nur so lässt sich für mich eine gleiche Eignung feststellen.
Wie du Punkte gewichtest liegt in deinem Ermessen und ist abhängt von der Stelle wie besetzt werden soll.

Allerdings liegt es am Ende immer irgendwo im Auge des Betrachters und ist dehnbar.

--
Mit freundlichen Grüßen

beamter


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