Bei im Wesentlichen gleicher Eignung (Allgemeines)
Hallo Wertschätzer,
» wie läßt sich "bei im Wesentlichen gleicher Eignung" definieren
Aus welcher Rechtsgrundlage zitierst Du hier> Diese Info ist wichtig.
Ich vermute einmal die Rechtsgrundlage ist eine Fürsorgeregelung für den öffentl. Dienst.
Wenn dem so ist, sollte man beim Ersteller nachfragen, was er darunter versteht. Denn dieses festzustellen zu werten ist fast "Glaskugel". 