Kostentragungspflicht des Arbeitgebers (Lektüre / Gesetze)

weepee, Saturday, 26.11.2011, 14:30 (vor 4532 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
zu obigem Betreff habe ich etwas beizutragen, das hoffentlich hier dieskutiert wird. Ich habe ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhalten, nach dem die Kosten meines Anwalts NICHT von meinem Arbeitgeber übernommen werden.

Hier erst mal eine kurze Einführung zu meinem Fall:

als langjährige VP der sbM lag ich im Rechtsstreit mit meinem AG. Ich war damals Soldat. In einem ersten Verfahren vor dem Truppendienstgericht habe ich gewonnen. Dann stellte mein Anwalt diesem Gericht die Aufgabe, über die Kostentragungspflicht der zusätzlich entstandenen Kosten zu entscheiden.

- das gleiche TDGer entschied zu meinem Nachteil

zwischenzeitlich konnte ich auf Eurer Seite das Urteil des BAG lesen (Link), nach dem nur das örtliche Arbeitsgericht für die Kostenentscheidung zuständig sei.

Mit diesem Urteil als Begründung ging mein Fall vor das BVerwG. Dort wurde jedoch die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des TDGer abgelehnt.

Das alles heißt für mich:
- das Urteil des BAG ist nicht allgemein verbindlich (für mich als Ex-Soldaten schon gar nicht)
- der §96 Abs. 8 SGB IX scheint für mich nicht zu gelten

Das war's erst mal in Kurzfassung.

Gruß WeePee


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