Kostentragungspflicht des Arbeitgebers (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Saturday, 26.11.2011, 20:09 (vor 4535 Tagen) @ hackenberger

Hallo WeePee,

das eingestellte BVerwG Urteil hilft leider auch nicht weiter. Denn es ist weder zu erkennen was vor dem Truppendienstgericht beklagt wurde und was dann dort wie entschieden wurde. Ganz besonders betreffend der Kostenentscheidung.

Aus dem BVerwG Urteil kann ich nur erkennen/schließen, dass es wohl um einer Nichtzulassungsbeschwerde ging. Lt. Rn 16 des BVerwG Urteil geht es wohl um außergerichtliche Kosten. Das wären dann aber ja nicht die Kosten der Klage/ des Klageverfahrens als SchwbV vor dem Truppendienstgericht.

PS: Aus dem BVerwG Urteil ist aber zu erkennen was ich auch schon im vorherigen Beitrag geschrieben habe, dass es beide Rechtswege gibt. Also, einmal vor den Verwaltungsgerichten und einmal vor den Arbeitsgerichten, je nach Art der Klage/ des zu betreibenden Verfahrens.

Das BVerwG Urteil verweist in der Rn 10 auch auf die bekannte Tatsache, dass der AG gem. § 96 Abs. 8 SGB IX die Kosten der SchwbV zu tragen hat. Weiter, dass für dieses betreffende Klagen der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten im Rahmen eines Beschlussverfahren gegeben ist.


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