Verkürzung der Arbeitszeit (Allgemeines)

WoBi, Wednesday, 21.12.2011, 11:06 (vor 5417 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Vicky,
noch etwas "gewichtiger" ein Leitsatz aus einen BAG-Urteil:

"Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten Arbeitszeit, ohne dass es einer Zustimmung des Arbeitgebers zur Änderung der vertraglichen Pflichten bedarf."

BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 100/03
http://lexetius.com/2003,3523

Textvorschlag:
Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der Art und Schwere meiner Einschränkungen als Schwerbehinderter beantrage ich ab dem xx.xx.20xx eine Teilzeitbeschäftigung von xx Stunden in der Woche. Die Arbeitsstunden sollen auf 5 Tage von je x Stunden verteilt werden. Bei dieser beantragten Reduzierung meiner Arbeitszeit auf Teilzeit berufe ich mich auf die Ausführungen von § 81 Abs. 5 Satz 3 SGB IX.

Sollten sich meine gesundheitlichen Einschränkungen verbessern, werde ich meine Arbeitszeit wieder an die Regelarbeitszeit angleichen.

Mit freundlichen Grüßen

--
Gruß
Wolfgang


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