Zusatzurlaub bei befristeter Einstellung (Zusatzurlaub)

hackenberger, Wednesday, 11.01.2012, 09:13 (vor 4512 Tagen) @ maulwurf

Hallo Maulwurf,

erst einmal ALLEN Danke für die anerkennenden Worte und guten Wünsche zum Jahreswechsel. Auch der Hinweis, die Güte dieses Forums liegt an den guten Beiträgen, also auch Fragen von Euch allen.

» Erhält ein schwerbehinderter Arbeitnehmer bei befristeter Einstellung über
» 4 Monate anteilig den Zusatzurlaub nach §125 SGB IX>
JA!!

Es gelten beim Zusatzurlaub grundsätzlich die gleichen Grundsätze (Rechte) wie bei gesetzlichen Urlaub lt, Bundesurlaubsgesetz; hier § 5. Klar unter Beachtung der Anspruchsvorausetzungen des § 125 SGB IX.

Vielleicht gleich noch folgender grundsätzlicher hilfreicher Hinweis:
- Kein Urlaubsanspruch entsteht, wenn die Befristung weniger als einen Monat beträgt. Bei weniger als sechs Monaten entsteht nur ein anteilig gekürzter Urlaubsanspruch (Quelle: IHK Stgt)


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