Zusatzurlaub bei befristeter Einstellung (Zusatzurlaub)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 27.09.2012, 09:53 (vor 4252 Tagen) @ Jürgen II

»
» Hallo Ihr lieben!
Hallo
» Ich habe mich einfach mal beim "nachlesen im Forum" hier rangehängt. :-D
» So einen ähnlichen Fall habe ich jetzt auch. Eine schwerbehinderte Kollegin
» wird bei uns (Bundesbehörde) für 1,8 Monate eingestellt. Nach der EUrlV
Reden wir hier über eine Verbeamtung für 1,8 Monate >>> Die EUrlV gilt nur für Beamte, nicht für Angestellte
» muss man für Urlaubsanspruch mindestens zwei volle Monate beschäftigt sein.
Das finde ich da nirgendwo in der EUrlV. Wo soll das stehen >>>
» Dies wird nun auch für den Zusatzurlaub angewendet. Es wird nur ein voller
» Monat anerkannt. Somit gibt es keinen Zusatzurlaub. Würde man aber 1,8
» Monate anerkennen würde es zumindest ein Tag Zusatzurlaub geben.
Dezimalstellen hinter dem Komma bei der Beschäftigungszeit werden in allen mir bekannten Gesetzen und TVen nicht für die Ermittlung des Anspruches gerechnet. Es zählen idR nur volle (Kalender-)monate bei der Berechnung der Beschäftigung.
» Hat jemand damit schon Erfahrung gehabt> Kann man die Beschäftigungszeit einfach so
» runterkürzen für diese Berechnung>
Du solltest vielleicht mal die Vorraussetzungen nochmals klären.

By the way: Die reine Altersstaffelung in § 5 EUrlV scheint mir auch für Beamte nicht mehr zulässig.
»
» Gruß Jürgen

&Tschüß
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion