Beteiligung der SbV (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.01.2012, 09:43 (vor 5397 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo Helmut,

sofern durch die Heimarbeitsplätze sbM betroffen sind oder zukünftig betroffen sein könnten, frage ich mich, wo für einen langjährigen SBVler in dieser Angelegenheit das Problem mit dem Wortlaut (und der Dir sicher vorliegenden Kommentierung) des § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sein könnte >>>

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&Tschüß

Wolfgang


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