Beteiligung der SbV (Allgemeines)
» ...aber ich finde da nichts genaues.
Hallo Helmut,
Du meinst vermutlich nicht in Heimarbeit Beschäftigte nach § 5 BetrVG, die ja bei der SBV-Wahl nach h.M. gar nicht mitgezählt werden, sondern wohl eher die "Telearbeit", die "Wohnraumarbeit" bzw. "Teleheimarbeit".
Mein Tipp: Versuch's doch einfach mal mit dem Begriff "[link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=Telearbeit]Telearbeit[/link]" hier im Forum, dann solltest Du mit diesem Suchwort zwei Dutzend Treffer erhalten...
Als "Heimarbeit" werden umgangssprachlich vielfach pauschal auch die sog. "Telearbeit" bzw. "Wohnraumarbeit" bezeichnet, obwohl es sind rechtlich teils um etwas völlig anderes handelt. Weitere Infos zur Beteiligung von betrieblichen Interessenvertretungen bei der Einführung sog. "Telearbeitsplätze" gibt's beispielsweise in der gemeinsamen Broschüre diverser Bundesministerien auf Seite 120.
Kontextlinks:
Beschäftigung sbM in "Heimarbeit" (§ 127 SGB IX)
--
Viele Grüße
Doris