Beteiligung der SbV (Allgemeines)
Hallo Helmut,
wichtig auch: Auch bei solchen Arbeitsplätzen gelten die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze, wie z.B. das ArbZG. Der AG muss also auch hier auf Einhaltung achten und ggf. hinwirken. Den Mitarbeitervertretungen muss im Rahmen ihrer Aufgaben der Zugang zu diesen gewährt werden. Hier gelten die gleichen Rechte wie für Büroarbeitsplätze.
Kontextlink:
[link=http://www.service-bw.de/zfinder-bw-web/lifesituations.do>llid=1159862&llmid=0]"Telearbeit und ArbZG" [/link]