Kündigung wegen neurologischer Ausfälle (Kündigung)

hackenberger, Saturday, 14.01.2012, 22:55 (vor 4507 Tagen) @ jp

Hallo "jope",

» Nun sagt der Arbeitgeber, dass aufgrund des Gutachtens ein Arbeitsversuch
» abgelehnt wird und hat beim Integrationsamt einen Antrag auf Zustimmung zur
» Kündigung gestellt.
» Kann der Arbeitgeber Arbeitsversuche aufgrund neurologischer Ausfälle
» ablehnen>
Grundsätzlich erst einmal folgende Hinweise:
Können kann eine AG erst einmal alles. Die Frage ist, ist es rechtlich haltbar also, was sagen die Gerichte dazu>

So nun zum Thema/ Fall:

Das Ganze fällt unter den § 95 Abs. 2 SGB IX und § 84 Abs. 1 SGB IX sowie § 85 ff SGB IX.

Vorab der Grundsatz: § 84 Abs. 1 SGB IX = Prävention = Grundsatz der Kündigungsvermeidung!

Wichtig auch: Das Klärungsverfahren nach § 84 Abs. 1 SGB IX ist auf jeden Fall durchzuführen. Es bedarf KEINER Zustimmung des Betroffenen. (Quelle: Düwell in LPK-SGB IX, 3. Auflage 2010, § 84 Rn. 13)

Beim § 84 Abs. 1 SGB IX haben die SchwbV und BR/PR auch das Initiativrecht. Bedeutet sie können und sollten hier auf den AG ggf. zugehen sofern er nicht seiner Pflicht der Durchführung hier nachkommt dieses einzufordern.

Bei diesem Krankheitsbild stellt sich aber ggf. auch die Frage, ist auf Grund dieser ggf. eine Gefährdung für den Betroffenen oder die Koll. gegeben> Dieses könnte Auswirkungen auf den verlauf, das weitere Geschehen haben. Wenn aber der Betroffene seit ca. einem Jahr anfallsfrei ist könnte man hier dieses berechtigt in Frage stellen. Dieses hat dann auf den gesamten Ablauf des Verfahrens ggf. Auswirkungen. Wie auch die Frage, wie ist die Gesundheitsprognose>

Bei Kündigungen aus Gesundheitsgründen ist stets das sogenannte 3-Stufen-Verfahren zu beachte/ anzuwenden.

Hier sollte der Betroffene da er ja wohl zurzeit anwaltliche Hilfe hat diesen sofort kontaktieren. Es wäre auch von Interesse, zu wissen was den Anwalt dazu bewogen hat so zu handeln. Denn die mögliche Reaktion des AG hätte er erkennen können.

Der Schwerbehinderte kann auf Grundlage des § 81 Abs. 4 SGB IX ggf. auch eine Eingliederungsmaßnahme einklagen. Auch dieses sollte dem Anwalt bekannt sein.

Kontextlinks:
Kündigung wegen Krankheit - geht das so einfach>

Krankheitsbedingte Kündigung

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung auf jeden Fall unwirksam>

BEM schafft mildere Mittel zur Kündigung - ArbG Berlin, Urt. v. 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion