Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Friday, 20.01.2012, 11:46 (vor 4491 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

wenn der Ausweis abgelaufen ist, lässt man ihn verlängern.

Bei Ab-/Auslauf der Heilungsbewährung sollte man frühzeitig handeln. Der Termin/Zeitpunkt kommt ja nicht überraschend.

Das Thema Aus-/Ablauf der [link=http://www.schwbv.de/forum/search.php>search=heilungsbew%E4hrung]Heilungsbewährung[/link] haben wir auch schon behandelt.
Findet man also mit der Suchfunktion.

Kontextlink:
Aufschiebende Wirkung im Schwerbehinderungsrecht (SGB IX)


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