Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 20.01.2012, 15:04 (vor 4490 Tagen) @ Lucki

Hallo Lucki,

nach wie vor scheinst du da einiges durcheinander zu bringen:
- Es gibt keine automatische Koppelung zwischen Ausweisverlängerung und Überprüfung des Bescheides. Das VA kann jederzeit einen Bescheid überprüfen.
- Die Befristung des Ausweises sagt nichts darüber aus, ob der Bescheid nur befristet gilt. Die Befristung des Ausweises ist die gesetzliche Regel, die Befristung des Bescheides ("Heilungsbewährung") bei den meisten VA die Ausnahme bei bestimmten Krankheiten.
- Die Überprüfung des Bescheides ist ein separates Verwaltungsverfahren mit speziellen Regeln. Dieses Verfahren ist von der Verlängerung des Ausweises formal strikt getrennt.
- Auch ohne Ausweis kann sich ein AN auf den Schutz des SGB IX berufen, wenn er einen gültigen Bescheid hat.

--
&Tschüß

Wolfgang


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