Ausweisverlängerung (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Saturday, 21.01.2012, 10:14 (vor 4489 Tagen) @ albarracin

Hallo Lucki,

lf. der immer noch geltendn SchwbAwV soll der Schwb-Ausweis bei unbefristeter Feststellung der Schwerbehinderung für die Dauer con 5 Jahre ausgestellt werden und kann 3 x formlos verlängert werden. Dann müste ein neues Passbild eingereicht werden um einen NEUEN Schwb-Ausweis auszustellen.

Soweit der Grundsatz.

Doch es war schon immer möglich auf Antrag einen Schwb-Ausweis mit einer Gültigkeit von 15 Jahren auszustellen und auch zu verlängern.

Heute werden Schwb-Ausweise sogar auch oftmals unbefrstet ausgstellt.

Das alles bedingt aber:

1. Einen unbefristete Feststellung der Schwerbehinderung.
2. Eine entsprechende vollständige Antagstellung.
3. Das Wissen was ist möglich.
4. Es ist hier empfehlenswer,dass man mit der ausstellenden Behörde vorher redet.

Ein steter guter vertrauensvoller Kontakt zur Behörde ist auch immer sehr hilfreich. Also auch vor Antragstellung ggf. bei Fragen und/oder Unklarheiten einmal den Kontak suchen.

Ich kann auch die stets hier vorgebrachte Kritik an der/den Behörde(n) nicht nachvollziehen. Denn wenn man Kontakte pflegt, richtige und vollständige Anträge rechtzeitig stellt, sich vorher informiert, was ist lt. den geltenden Gesetzen / Rechtlagen möglch, gibt es i.d.R. keine Probleme oder negative Überraschungen. Ein gutes Wissen über die Themen, was kann wird wie anerkannt ist also sehr wichtig. Da hilft dann ggf. auch das o.e. Gespräch bzw. d.o.e. guten Kontakt. So auch meine jahrelange Feststellung mit verschiedenen Ämtern, Behörden in veschiedenen Bundesländern.

Wichtig aber: Abweichungen vom Grundsatz der SchwbAwV kann immer nur die austellende Behörde. Also, nicht Ämter der Kommune welche ggf. bestehende Ausweise verlängern können.

Ich musste aber auch feststellen. das leider auch viele SchwbV d.o. Punkte nicht beachten und sich dann aber über Probleme welche es nicht geben müsste beklagen.

Kontextlinks:
Der Schwerbehndertenausweis
Die Schwerbehindertenausweisverordnung


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion