§ 21a BetrVG - Betriebsübergangsmandat der SBV (Wahlen)

zick, Baden Württemberg, Monday, 06.02.2012, 12:48 (vor 5371 Tagen) @ Martina

Hallo Bernhard,
wir stehen ebenfalls vor einem Betriebsübergang.
In einer Betriebsversammlung wurde uns dies Anhand einen Powerpoint vorgetragen. darin heißt es u.a. dass die Betriebsräte weiterhin eigenständig sind.

und so soll es dann aussehen
( aus der PPS )

Die Betriebsstruktur bleibt unverändert: Zukünftig hat die
XY Firma Deutschland GmbH folgende Betriebe:
1. Betrieb Compact mit den Standorten:
Stadt1; Stadt 2; Stadt 3 ( hier bin ich SB-V und beschäftigt.Compact)
2. Betrieb AB
3. Betrieb CD
4. Ersatzteillager EF

Keine Veränderungen in der Zusammensetzung und
Zuständigkeit der lokalen Betriebsräte

Zitat Ende


Auf was muss ich nun aufpassen, was mich aber brennender interessiert ist.. kann ich mir einen Rechtsanwalt zur Information zu diesem Thema einholen, bzw nach einem Beschluss beauftragen ( zur Info )

mfg
Zick


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